Dass Rapper zumindest musikalisch nicht unbedingt talentiert sein müssen, ist an sich nichts Neues – wichtiger ist es häufig, möglichst kriminell zu erscheinen. Doch einer der am meisten Geld mit „seiner“ Musik verdienenden Hiphopper in Deutschland hat es mit dem Kriminellen-Image anscheinend übertrieben: Das Landgericht Hamburg sieht es als erwiesen an, dass Bushido komplette Loops aus 13 Songs der französischen Gothic-, präziser: Neoclassical-Band Dark Sanctuary als klangliche Basis für eigene Stücke verwendet hat, ohne diese Nutzung vertraglich abzusichern („Sample-Clearing“ heißt das im Fachjuristenjargon).
Für Ultimas Lagrimas wird das Anlass genug sein, in einer der nächsten Sendungen zumindest einen Original-Titel der frischen Franzosen zu spielen. So viel Geld wie die 63000 Euro Strafe, die ihnen Bushido bezahlen soll, haben diese sicher niemals auf einmal verdient…